G5 – Dachaufstockung, Berlin

Bauvorhaben
Dachaufstockung um ein Voll- und ein Staffelgeschoss (5.OG + 6.OG als Staffel) zur Wohnraumgewinnung auf einen bestehenden Geschoßwohnungsbau.
Das Bestandsgebäude ist eine innerstädtische Blockrandbebauung mit 5 Vollgeschossen (EG – 4.OG), zuzüglich Vollunterkellerung.

BGF: Bestand 1.730qm, Teilumbau + Sanierung zzgl. Aufbau von 400 qm, Neubau > ergibt ca. 2.130 qm BGF Gesamt
Grundfläche des letzten Vollgeschosses (5.OG) ca. 240 qm brutto / Staffel (6.OG) ca. an die 160 qm brutto
Auftraggeber: Wohnungsgesellschaft
LP 1-4 Außen + Innen von Bestand + Neubau

Planungsrechtliche Grundlagen
Es findet in diesem Baugebiet §34 BauGB Anwendung.
„Baugesetzbuch (BauGB) § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Der städtebauliche Kontext ist damit auch maßgeblich für dieses Bauvorhaben und wir wollten mit diesem Entwurf der Dachaufstockung dieser Vorgabe dienen.
Für unser Empfinden nimmt die Dachaufstockung eine Traufhöhe in dem Straßenzug und der Umgebung auf und wird in Zukunft mit weiteren Baumaßnahmen in dem Straßenverlauf die Blockrandbebauung optisch harmonisch schließen.
Zur Verdeutlichung dieses Gedankens, sind in den Unterlagen drei Referenzbezüge zu anderen Gebäuden in diesem Straßenzug visualisiert worden.

Gebäudeklasse
Das Bestandsgebäude war bisher, mit einer letzten OKFF-Höhe von 11,40m, Gebäudeklasse 4.
Mit der Dachaufstockung beträgt nun die letzte OKFF ca. 17,00m und das Gebäude wird nun in Gebäudeklasse 5 eingeordnet.
(Gebäudeklasse 5 mit erhöhten Brandschutzanforderungen, aber unterhalb der Hochhausrichtlinie.)

Brandschutz/ Rettungsweg
Innenliegender Sicherheitstreppenraum als 1. + 2. Rettungsweg.
Seit 2017 ist ein innenliegender Sicherheitstreppenraum in Berlin, unterhalb der Hochhausrichtlinie, ohne Druckbelüftung zulässig, wenn bestimmte Anforderungen als Kompensation ausgeführt werden.
Steigleitungen Trocken sind im Treppenraum in den jeweiligen Bestandsgeschossen vorhanden und werden in der Aufstockung weitergeführt.
Notwendige Flure müssen vor dem Sicherheitstreppenraum installiert werden. Die Türen sind als T30 RS ss auszuführen.

Wände im Bestandsgebäude
Tragende Wände, Fassade und Tragdecken wurden in Stahlbeton ausgeführt. Nichttragende Wände zum größten Teil in Mauerwerk. Im Bestand wurde nicht brennbare Mineralwolle als Fassadendämmung verwendet. (kein brennbares Polystyrol)

Abmessungen Bestandsgebäude
Haus Breite an die 18,00 m, Haus Tiefe ca. 13,30 m

Nutzung
Es beinhaltet bis zu 3 Nutzeinheiten zum Wohnen pro Etage und wird mit dem neuen Dachaufbau auf insgesamt 15 Nutzeinheiten kommen. Auch die oberen neuen Geschosse werden zum Wohnen verwendet werden. Es findet keine Nutzungsänderung statt.

Abriss/ Rückbau / Materialkonzept Statik der Dachaufstockung:
Der Dachaufbau für den bestehenden Aufzug und für den Dachaustritt wird demontiert.
Die bestehende Stahlbeton Dachdecke über dem 4.OG bleibt erhalten und wird nur im Bereich Treppenauge geöffnet, um diese weiter führen zu können.
Die gesamte umlaufende Attika aus Stahlbeton des jetzigen Daches bleibt aus statischen Gründen erhalten.
Die Fassadenwände des neuen 5.OG werden ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt.
Der Erschließungskern und einzelne tragende Wandscheiben werden auch im Aufbau in Stahlbeton ausgeführt werden.
Die Innenwände in Ständerwerk mit GK-Beplankung.
Als Giebelseiten (Brandwand) im neuen 5.OG wird eine Stahlträgerkonstruktion mit Kapselung aufgesetzt.
Die neue STB-Decke (20cm mit integrierten Doppel-T-Trägern) über dem neuen 5.OG wird darauf aufgesetzt.
Im 6.Og wird ebenfalls eine umlaufende STB-Attika ausgeführt.
Die Fassadenwände im 6.OG werden aus einem feuerfesten Material erstellt. (Porenbetonstein oder ähnliches)
Die Giebelseiten im 6.OG (Brandwand) werden als eine Stahlträgerkonstruktion mit Kapselung wie in dem darunterliegenden Geschoss dargestellt.
Die Decke über dem Staffelgeschoss (6.OG) ist als Brettschichtholz-Einfelddecke mit einer harten Bedachung geplant.

Aufzug
Das Aufzugsmodell wird modernisiert. Dies wird innerhalb des bestehenden Aufzugsschachtes vollzogen, der wiederum in dieser Maßnahme nach oben, zur Erreichung der neuen Geschosse, verlängert wird.
Der anvisierte Aufzugstyp benötigt keinen Dachaufbau oder Maschinenraum und das oberste Geschoss wird ohne Dachdurchdringung erschlossen. Der Schachtkopf kann mit diesem Aufzugstyp ab einer Höhe von 2,40m realisiert werden.

Bedachung
Warmdach ohne Auflast mit harter Bedachung auszuführen. (Brandschutztechnische Gründe)
Dach nur für Wartungszwecke begehbar.

Entwässerung
Kaskadenentwässerung
Die Fallrohre werden durch die Kellerwände unterhalb der Kellerdecke zu den bestehenden Anschlusspunkten verzogen.
Im Untergeschoss befinden sich nur untergeordnete Nebenräume.

Fenster
Im Anschluss an das Bauvorhaben ist beabsichtigt, die Fenster in den Bestandsgeschossen ebenfalls zugunsten besserer Qualität zu modernisieren. In den bestehenden Fensteröffnungen werden Französische Fenster mit vorgesetzten Geländer bevorzugt.
Das Erscheinungsbild der Fassade bleibt in der Grundstruktur erhalten. Das Gebäude wird hochwertiger erscheinen, ohne jedoch dabei mit der naheliegenden Botschaft zu konkurrieren.